Benutzerordnung für die Benutzung der Werkstatt für künstlerische Druckgrafik im Künstlerhaus am Lenbachplatz 8 in 80333 München

1. Zugangsvoraussetzung

Die Benutzung der Werkstatt setzt Grundkenntnisse der künstlerischen Druckgrafik und des Gebrauches der Einrichtung und Materialien voraus. Die Lehrtätigkeit bleibt den Einrichtungen der Hochschulen und den Bildungseinrichtungen der Komunen vorbehalten.

2. Einweisung

Vor der ersten Benutzung der Pressen und technischen Einrichtungen durch einen Nutzer ist eine Einweisung durch den jeweiligen Werkstattleiter Voraussetzung.

3. Erstellung eines Arbeitsplanes

Jeder Nutzer stellt vor Beginn der Nutzung einen Arbeitsplan auf, in dem der Umfang und zeitliche Ablauf seines Grafikprojektes beschrieben sein muss. Die Werkstattleitung erstellt anhand dieses Arbeitsplanes eine näherungsweise Kalkulation der zu erwartenden Kosten. Der Nutzer hat 50 % dieser Kalkulationssumme vor Beginn der Nutzung der Werkstatt an den Betreiber zu entrichten. Die Vorauszahlung wird mit dem endgültig festgestellten Nutzungsentgelt bei Projektende verrechnet.

Die Werkstattleitung trifft mit dem Künstler eine verbindliche Vereinbarung über die Projektdauer und Nutzungszei-ten. Ein Anspruch auf Verlängerung der vereinbarten Projektdauer besteht nicht. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nach Ermessen der Werkstattleitung nur dann möglich, wenn nachfolgende und bereits vereinbarte Projekte anderer Nutzer in ihrem Zeitrahmen nicht eingeschränkt werden.

4. Preise

Tag

Woche

Monat

Werkstattnutzung

Euro 28,00

Euro 120,00

Euro 280,00

Mitglieder e.a. München

Euro 25,00

Euro 100,00

Euro 250,00

Mitglieder Münchner Künstlerhausverein, e.V.

Euro 20,00

Euro 80,00

Euro 190,00

Werkstattmiete/Tag für Gruppen
(bis zu 8 Personen)

Euro 60,00


Führungen für Schulen, Institutionen frei

Zusätzlich wird pro Steinschliff eine Pauschale von Euro 2,50 berechnet.
Der Papierverbrauch wird am Ende eines Projektes individuell abgerechnet.

5. Öffnungszeiten

Die Werkstatt ist dienstags, mittwochs und donnerstags von 10 Uhr bis 14 Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet.

6. Ausschluß von der Benutzung, Hausrecht

Stellt die Werkstattleitung fest, dass diese Benutzerordnung nicht eingehalten wird, den Anordnungen der Leitung keine Folge geleistet wird, Einrichtungen, Geräte oder Materialien unsachgemäß benutzt werden oder durch unsachgemäße Benutzung Schaden zu erwarten ist, kann sie über die sofortige Einstellung der Arbeit des Nutzers verfügen, den Nutzer von der weiteren Nutzung der Werkstatt ausschliessen und aus der Werkstatt verweisen.

7. Pflichten des Nutzers

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Weder das Künstlerhaus noch die Werkstattleitung übernimmt die Haftung bei Unfällen, Personen- oder Sachschäden.
Die Nutzung der Werkstatt setzt eine sachgemäße und sorgfältige Behandlung der Einrichtungsgegenstände voraus. Für, von ihm verursachten Schäden an Einrichtungsgegenständen, Geräten, Maschinen oder dem Gebäude selbst, ist der Nutzer ersatzpflichtig.
Es wird der Abschluss eines entsprechenden Versicherungsschutzes empfohlen ( Haftpflicht- und Unfallversicherung).
Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der genehmigten Nutzung anfallenden Abfälle und Sonderabfälle sowie Materialreste des von ihm eingebrachten oder verwendetem Material selbst zu entsorgen.
Die Weisungen der Werkstattleitung sind vom Nutzer zu befolgen.
Der jeweilige Leiter übt das Hausrecht anstelle der Stiftung aus.
Die Einrichtungen, technischen Geräte sowie Räume der Werkstatt sind vom Nutzer pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Die Werkstatt ist nach Abschluss der Arbeiten in ordnungsgemäßen Zustand, d.h. gereinigt und ohne Schäden an Einrichtungsgegenständen und Geräten zu übergeben.
Die, dem Betreiber der Werkstatt entstehende Kosten für notwendige Reinigungs- und Instandsetzungsarbei-ten, bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung der Werkstatt und bei nicht ordnungsgemäßer Abfall-, Sonderabfall oder Materialentsorgung trägt der Nutzer.



München, den



Peter Grassinger
(1. Vorsitzender der Münchner Künstlerhaus-Stiftung)

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